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Evakuierung

Evakuierungsstuhl vor einer Treppe Bild vergrößern Bild vergrößern

Es ist darauf zu achten, dass im Brandfall die vorhandenen Aufzüge nicht benutzt werden dürfen. Ausnahmen bilden hier nur extra dafür ausgerichtete Brandschutz- bzw.

Feuerwehraufzüge, die ein sicheres Verlassen des Gebäudes ermöglichen.

Damit dienen hauptsächlich nur die Treppen als Fluchtweg, womit das eigenständige Verlassen von Rollstuhlfahrern oder Gehbehinderten sich schwierig gestaltet.

 

 

Organisatorische Maßnahmen

Für ein sicheres Verlassen der Arbeitsräume bzw. der Arbeitsstätte können besondere organisatorische Maßnahmen für Beschäftigte mit Behinderungen erforderlich sein. Das sind z. B. Benennung einer ausreichenden Anzahl eingewiesener Personen, die gegebenenfalls im Gefahrfall die Beschäftigten mit Behinderungen auf bestehende oder sich abzeichnende Gefahren oder Beeinträchtigungen hinweisen, sie begleiten bzw. ihnen behilflich sind (Patenschaften). Die notwendigen Maßnahmen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung im Einzelfall zu ermitteln und sollten in Abstimmung mit den betroffenen Beschäftigten getroffen werden.

Evakuierungsstühle

Eine alternative Lösung ist, die vom Rollstuhlabhängigen und in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen auf gleicher Ebene zuerst in einen gesicherten Bereich, der ein anderer Brandabschnitt sein muss, zu bringen. Auf Grund der Gefahrensituation im Brandfall muss auch hierbei gewährleistet sein, dass die Personen das Gebäude verlassen können. Wichtig ist dabei, sich im Vorfeld mit der zuständigen Brandschutzbehörde und Feuerwehr in Verbindung zu setzen. Räume und Brandabschnitte, die für eine Unterbringung während der Evakuierung kurzfristig aufgesucht werden, müssen nach den Anforderungen des Brandschutzes geeignet sein.

Eine weitere Möglichkeit, Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte aus dem Gebäude zu evakuieren, ist der Einsatz eines Evakuierungsstuhls. Mithilfe des Evakuierungsstuhls können die hilfebedürftigen Personen über das Fluchttreppenhaus aus dem Gebäude gebracht werden.

Nutzungsbeschreibung und Vorteile beim Einsatz eines Evakuierungsstuhls:

  • Bauliche Veränderungen sind für den Einsatz eines Evakuierungsstuhls nicht erforderlich; der Stuhl funktioniert nach den Gesetzen von Schwerkraft und Reibung und kommt ohne zusätzliche Installationen aus
  • Die Person kann nicht aus dem Fallsitz herausfallen, der den Körper sicher umschließt, und ist zusätzlich angegurtet. Sie sitzt nur wenige Zentimeter über den Stufen
  • Vor dem Einsatz eines Evakuierungsstuhls müssen die Personen in der Handhabung unterwiesen sein. Es bietet sich an auch bei Notfallübungen den Evakuierungsstuhl regelmäßig einzusetzen
  • Erfahrene Begleiter können auch schwerere Personen mühelos transportieren
  • Der Stuhl ist sofort einsatzbereit

Hinweis:
Bei der Entscheidung, einen Evakuierungsstuhl zur Evakuierung von mobilitätseingeschränkten Personen zu nutzen, sollten die Kosten (ca. 2.000 €) und die Anzahl der notwendig vorzuhaltenden Evakuierungsstühle mit berücksichtigt werden. Mit dem Evakuierungsstuhl kann in der akuten Notfallsituation nur jeweils eine Person aus dem Gebäude evakuiert werden – da kein Hilfeleistender im Brand- oder Notfall das Gebäude wieder betreten darf, um erneut jemanden mit dem Evakuierungsstuhl aus dem Gebäude zu helfen. Auch sollte bedacht werden, wie die Person mit Behinderung nach der Evakuierung weiter betreut werden kann, wenn der Rollstuhl im Gebäude zurückgelassen wurde.