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Gruppe mit den weitestreichenden Anforderungen

Abbildung: Rollstuhlfahrer vor einer Eingangstür Bild vergrößern Bild vergrößern

Damit ein Gebäude bzw. die Arbeitsstätte mit ihrem Inventar eine größtmögliche Nutzung erfahren kann, sind alle baulichen Einrichtungen und Elemente nach dem Gestaltungsprinzip der Berücksichtigung der Gruppe mit den weitestreichenden Anforderungen auszuwählen.

Was bedeutet dies konkret in der Praxis?

Berücksichtigt man zum Beispiel bei der Planung für die Nutzung der Türen auch den Möbeltransport oder die Nutzung von Gerätewagen für den Materialtransport, können auch Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, problemlos die Türen nutzen, da die erforderlichen Mindestbreiten der Türen vorhanden sind. Und für alle anderen, deren Bedürfnisse nicht derart weitreichend sind, wird die Nutzung einfacher, sicherer und komfortabler.

Aus der Praxis:

  • Ist der Rollstuhl breiter als die festgelegte Mindestbreite der Tür, ist dem Rollstuhlfahrer eine Durchfahrt unmöglich.
  • Ist der Fenstergriff zu hoch angeordnet, ist er für kleine oder auf den Rollstuhl angewiesene Personen nicht zu erreichen.
  • Sind die Möbel zu klein, können diese nicht von großen Personen genutzt werden.

Um jederzeit eine Nutzung zu ermöglichen, müssen deshalb bei jeder Planung und Ausführung die Bedürfnisse der Gruppe mit den weitestreichenden Anforderungen mit berücksichtigt werden, dann werden auch alle anderen, deren Anforderungen nicht so weitreichend sind, beachtet.