Barrierefreies Planen, Bauen und Gestalten von Gebäuden und Einrichtungen beschränkt sich nicht nur auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung oder Senioren. Barrierefreiheit bedeutet auch, dass bei der Gestaltung die Bedürfnisse von Personen, die z. B. durch einen Sportunfall zeitweise in ihrer Bewegung eingeschränkt sind, Beschäftigten, die schwere Lasten befördern müssen, oder Eltern mit Kinderwagen berücksichtigt werden müssen. Sie alle scheitern oft an unzähligen, dem Gesunden und Mobilen kaum bewussten Hindernissen des täglichen Lebens: wie z. B. Bordsteinen, Schwellen, Stufen, Bodenbelägen oder Bedienungselementen.
Der Bau von Arbeitsstätten bedeutet immer eine Investition in die Zukunft. Werden Grundsätze des barrierefreien Bauens, unabhängig davon, ob zu diesem Zeitpunkt Menschen mit Behinderung beschäftigt werden, bereits bei der Planung von Baumaßnahmen berücksichtigt, können durch vorausschauende Lösungen die Kosten für eine erforderliche Anpassung von Arbeitsplätzen und einen aufwendigen Umbau weitgehend vermieden werden.
Die Berücksichtigung der Gestaltungsprinzipien der Barrierefreiheit sollte jedoch von allen als Chance zur stetigen Verbesserung und zum wirtschaftlichen Nutzen für Unternehmer und Beschäftigte gesehen werden. Denn barrierefreie Arbeitsstätten bieten sowohl Vorteile für Menschen mit Behinderung als auch für Menschen ohne Behinderungen. Ein zusätzlicher Aspekt für die barrierefreie Arbeitsstätte sind die Rente mit „67“ und der demografische Wandel der Erwerbsbevölkerung.
„Zahlreiche Berichte und Gutachten aus Deutschland und den europäischen Nachbarländern kommen zu dem Schluss, dass eine barrierefrei zugängliche Umwelt für etwa zehn Prozent der Bevölkerung zwingend erforderlich, für bis zu 40 % immerhin notwendig und für 100 % schlicht komfortabel ist.“
Deutsches Architektenblatt 09/09
„Komport für alle“ – Autor: Phillipp Meuser
Barrierefreiheit fördert weiterhin auch die Chancengleichheit für alle Beschäftigten mit und ohne Behinderung bei vergleichbarer Qualifikation auf dem ersten Arbeitsmarkt, und die Sicherheit und der Komfort für alle Beschäftigten mit und ohne Behinderung erhöhen sich. Barrierefreiheit schafft somit nicht nur die Selbstständigkeit im Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung, sondern verbessert zudem die Lebensqualität auch für Kinder, Eltern mit Kinderwagen, ältere Menschen und temporär behinderte Menschen in öffentlich zugänglichen Gebäuden.
Die Notwendigkeit und Forderung, Gebäude und Anlagen barrierefrei zu gestalten, ergibt sich u. a. aus der gesetzlichen Forderung zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und wird in Nordrhein-Westfalen als fester Bestandteil der Bauordnung eingefordert. Bezogen auf Arbeitsstätten ergibt sich das Erfordernis aus § 3 a Abs. 2 der Verordnung für Arbeitsstätten: „Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie von zugehörigen Türen, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen, Treppen, Orientierungssystemen, Waschgelegenheiten und Toilettenräumen.“
Durch eine barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten lassen sich somit die ergonomischen, psychologischen, sozialen und wirtschaftlichen Dimensionen an eine modere Arbeitswelt erfüllen:
- Die ergonomische Dimension barrierefreier Arbeitsstätten zeigt sich darin, dass sie an die Fähigkeiten aller Nutzer angepasst sind. Auch für Menschen mit eingeschränkten Fähigkeiten sind diese Arbeitsstätten zugänglich und nutzbar.
- Die psychologische Dimension barrierefreier Arbeitsstätten zeigt sich darin, dass diese die persönliche Lebenssituation der Nutzer berücksichtigt und verbessert. Damit können Unternehmen die Fähigkeiten und Kompetenzen aller Personen nutzen. Barrierefreie Arbeitsstätten vermeiden Ausgrenzung und Stigmatisierung und erschließen alle persönlichen Potenziale.
- Die soziale Dimension barrierefreier Arbeitsstätten zeigt sich darin, dass sie den Menschen die Teilhabe an der Arbeit ermöglicht. Das bedeutet zum Beispiel auch, dass die Arbeitsstätte für „leistungsgewandelte“ Beschäftigte nutzbar ist.
- Die wirtschaftliche Dimension barrierefreier Arbeitsstätten zeigt sich darin, dass
- der Personenkreis qualifizierter Beschäftigter potenziell erweitert wird,
- die Anzahl der Kunden durch Einbeziehung von Nutzern mit eingeschränkten Fähigkeiten erweitert wird,
- betriebliche Prozesse durch reibungslosere und ergonomischere Nutzung verbessert werden,
- betriebliche Abläufe unabhängig von möglichen Einschränkungen einzelner Beschäftigter flexibel organisiert werden können,
- Unfälle und Störungen in betrieblichen Abläufen minimiert oder ganz vermieden werden,
- mehr Fachkräfte in unterschiedlichen Lebenssituationen (Alter, körperliche Einschränkung) länger im Unternehmen arbeiten können.
Mit unseren Informationen zur Barrierefreiheit wollen wir Hilfen zur Wahrnehmung, Erkennung und Erreichung der Aspekte der barrierefreien Gestaltung bieten.