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Aufzug

Aufzug im Gebäude - Bad Godesberg Bild vergrößern Bild vergrößern

Grundsätzlich sollte bei jeder Neubauplanung mit mehreren Geschossen mindestens ein Aufzug eingeplant werden. Bei weitläufigen Einrichtungen kann es aufgrund der Nutzung und der Anzahl von Personen, die auf die Aufzüge angewiesen sind, notwendig sein, einen weiteren bedarfsgerechten Aufzug vorzusehen.

Häufig werden diese bedarfsgerechten Aufzüge mit einer Schlüsselschaltung ausgestattet. Dabei ist darauf zu achten, dass alle Personen zur Überwindung von Höhen (nach dem Zwei-Kanal-Prinzip) jederzeit an einem leicht erreichbaren Standort den Schlüssel zur Nutzung des Aufzugs zur Verfügung gestellt bekommen. Die Steuerung und Erreichbarkeit müssen eine selbstständige Nutzung ohne Unterstützung von Dritten gewährleisten und an die Bedürfnisse der Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen und/oder Menschen mit kognitiven und körperlichen Einschränkungen angepasst sein. In öffentlichen Gebäuden ist es möglich, diesen Schlüssel für nicht ständige Nutzer (Besucher und Kunden) an einer leicht erreichbaren und immer besetzten Stelle (Pforte, Empfang o. Ä.) zu hinterlegen.

 

Bei der Planung und Ausführung von Aufzügen sind die folgenden Aspekte zu berücksichtigen:

  • Vor den Aufzugstüren ist eine Bewegungs- und Wartefläche von mindestens 150 cm x 150 cm zu berücksichtigen.
  • Gegenüber von Aufzugstüren dürfen keine abwärtsführenden Treppen angeordnet sein.
  • Die lichten Fahrkorbabmessungen müssen in der Breite >110 cm und Tiefe >140 cm betragen sowie eine lichte Durchgangsbreite von >90 cm haben.
  • Bei Fahrkörben von 110 cm x 140 cm muss die Zugangstür immer an der schmalen Seite liegen.
  • Bei kleinen Fahrkörben ist es sinnvoll, einen Spiegel (aus Sicherheitsglas) an der Hinterwand anzubringen: Dies ermöglicht dem Rollstuhlfahrer, beim rückwärtigen Verlassen des Aufzuges die Kontrolle und Übersicht zu behalten.
  • Das Bedienungstableau ist mit seitlichem Abstand von 50 cm zu den Wänden waagerecht in 85 cm Höhe an einer Längswand des Fahrkorbs anzubringen.
  • Für Gehbehinderte und/oder Begleitpersonen ist ein Klappsitz vorzusehen.
  • Der Fahrkorb ist an den Längsseiten mit Handläufen in 85 cm Höhe auszustatten.
  • Es ist eine eindeutige und bedienerfreundliche Alarmschaltung für den Notfall vorzusehen. Die Alarmgebung sollte nach dem Zwei-Sinne-Prinzip erfolgen.
  • Die innen und außen angebrachten Bedienungstaster sollten eine erhabene und ertastbare große Schrift aufweisen und optische und akustische Ansagen vorsehen.

Wird eine Evakuierung über Aufzüge vorgesehen, muss ein sog. Feuerwehraufzug eingebaut werden.

Für die Errichtung eines Feuerwehraufzuges ist u. a. ein eigener Brandabschnitt im Gebäude notwendig. Die technische Ausrüstung muss gewährleisten, dass eine sichere Funktion auch im Brandfall gegeben ist. Die Nutzung von Standardaufzügen ist im Brandfall verboten.

Alternative Lösungen, Personen, die vom Rollstuhl abhängig und in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, im Brandfall zu evakuieren, finden Sie unter Flucht- und Rettungswege.