Grundsätzlich sollte bei jeder Neubauplanung mit mehreren Geschossen mindestens ein Aufzug eingeplant werden. Bei weitläufigen Einrichtungen kann es aufgrund der Nutzung und der Anzahl von Personen, die auf die Aufzüge angewiesen sind, notwendig sein, einen weiteren bedarfsgerechten Aufzug vorzusehen. Häufig …
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Bei der Gestaltung von Treppenräumen und Fluren ist besonders darauf zu achten, dass diese auch von Rollstuhlbenutzern und Gehbehinderten ohne Einschränkung benutzt werden können. Einzelstufen zum Höhenausgleich müssen konsequent vermieden werden. Der Einbau von Rampen und Aufzügen ermöglicht eine barrierefreie …
Pro Sanitäranlage muss mindestens eine barrierefreie Toilettenkabine vorhanden sein. Sie ist vorrangig jeweils in die geschlechtsspezifisch getrennten Sanitärbereiche zu integrieren oder separat geschlechtsneutral auszuführen. Wird die barrierefreie Kabine separat ausgeführt, ist vor der Kabine ein in den Bewegungsflächen ausreichend großer …
Unfälle auf Treppen stellen einen Schwerpunkt des Unfallgeschehens dar. Deshalb kommt der Einhaltung der Anforderungen an die Gestaltung der Treppen eine wichtige Bedeutung zu. Daher bilden ausreichend bemessene Treppenstufen eine wichtige Voraussetzung für die Gestaltung einer sicheren Treppe. Hierzu zählt …
Bewegungsflächen Eine Bewegungsfläche von mindestens 150 cm x 150 cm ist jeweils vor den Sanitärobjekten wie zum Beispiel WC-Becken, Waschtisch sowie, falls vorhanden, im Duschplatz vorzusehen. Das WC-Becken muss beidseitig anfahrbar sein, wofür jeweils eine Bewegungsfläche mit einer Tiefe von …
Wendel- und Spindeltreppen sind im Verlauf eines ersten Fluchtweges nicht zulässig. Im Verlauf eines zweiten Fluchtweges sind sie nur dann zulässig, wenn die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung deren sichere Benutzung im Gefahrenfall erwarten lassen. Dabei sollten Wendeltreppen gegenüber Spindeltreppen bevorzugt werden …
Waschtische müssen unterfahrbar sein und den notwendigen Beinfreiraum von 67 cm Höhe in einer Tiefe von 30 cm und eine Höhe von 35 cm in einer Tiefe bis 55 cm in einer Breite von 90 cm aufweisen, Angaben zu den …
Treppen sind Teile von Verkehrs-, Flucht- und Rettungswegen. Ihre Breite richtet sich nach der Nutzungsart der Gebäude und nach der Zahl der Treppenbenutzer. Die nutzbare Breite notwendiger Treppen muss mindestens 1,00 m betragen, in Schulen beträgt das Mindestmaß 1,20 m. …
Nach höchstens 18 Stufen oder 3 m Höhe je Treppenlauf bei ortsfesten Zugängen zu maschinellen Anlagen sollte ein Zwischenpodest angeordnet sein. Die Zwischenpodestlänge muss dem im Steigungsverhältnis berücksichtigten Schrittmaß sowie der Lauflinie angepasst sein. Sie sollte, gemessen auf der Lauflinie, …
Flure, über die Rettungswege von Arbeitsräumen zu Treppenräumen notwendiger Treppen oder zu Ausgängen ins Freie führen, sind notwendige Flure. Die nutzbare Breite für die notwendigen Flure hängt von der Anzahl der möglichen Personen, die sich in dem Bereich aufhalten, ab …
Stufenvorderkanten, die gerundet ausgeführt sind, sollten Ausrundungen mit Radien > 2 mm und < 10 mm aufweisen, um infolge eines Hängenbleibens der Schuhsohle an der Kante oder des Abrutschens von der Kante entgegenzuwirken. Von besonderer Bedeutung für die Sicherheit ist eine gute …
Ausreichend bemessene Treppenstufen bilden eine wichtige Voraussetzung für die Gestaltung einer sicheren Treppe. Hierzu zählt zum einen die Einhaltung der Schrittmaßformel und zum anderen, den Treppenneigungswinkel so auszuwählen, dass die Treppe angenehm begangen werden kann. Die Schrittmaßformel besagt, dass die …
Für blinde und seheingeschränkte Menschen ist die Absturzgefahr an Treppen und Stufen, die frei im Raum beginnen oder deren Lage sich nicht unmittelbar aus dem baulichen Kontext ergibt, zu minimieren. Dazu sollte am Austritt direkt hinter der obersten Trittstufe ein …
Flucht- und Rettungspläne sind an geeigneten Stellen sichtbar auszuhängen, damit im Notfall, z. B. bei einem Brand, eine sofortige Orientierung möglich ist. Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, ausreichend groß und mit Sicherheitszeichen nach den Vorgaben der Unfallverhütungsvorschrift „Sicherheits- und …
Die freien Seiten der Treppen und Treppenpodeste müssen durch Geländer gegen Absturz gesichert sein. Die Höhe der Geländer muss lotrecht über der Stufenvorderkante mindestens 1,00 m betragen. Bei möglichen Absturzhöhen von mehr als 12 m muss die Geländerhöhe mindestens 1,10 …
Geländer müssen so ausgeführt sein, dass Personen nicht hindurchstürzen können. Grundsätzlich ist das Füllstabgeländer mit senkrecht angebrachten Stäben dem Knieleistengeländer vorzuziehen. Die Öffnungen zwischen den Füllstäben sollten maximal 18 cm betragen. Geländer in Gebäuden, in denen mit häufiger Anwesenheit von …
Beidseitig von Treppenläufen und Zwischenpodesten müssen Handläufe einen sicheren Halt bei der Benutzung der Treppe bieten. Das wird erreicht, wenn sie in einer Höhe von 85 cm bis 90 cm angeordnet sind, gemessen lotrecht von Oberkante Handlauf zu Stufenvorderkante oder …
Es ist dabei zu beachten, dass alle Personen, die sich im oder am Gebäude aufhalten, über die Gefahrenlage informiert werden. Besondere Beachtung sollte auch der Aspekt finden, dass eine Alarmierung möglichst zwei Sinne anspricht, um auch Menschen mit körperlichen Einschränkungen …