Flucht- und Rettungspläne sind an geeigneten Stellen sichtbar auszuhängen, damit im Notfall, z. B. bei einem Brand, eine sofortige Orientierung möglich ist. Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, ausreichend groß und mit Sicherheitszeichen nach den Vorgaben der Unfallverhütungsvorschrift „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz“ gestaltet sein.
Aus dem Plan muss ersichtlich sein, welche Fluchtwege die Versicherten von ihren Arbeitsplätzen oder ihrem jeweiligen Standort aus zu nehmen haben, um ins Freie oder in einen sicheren Bereich zu gelangen. Zur sicheren Orientierung ist es wichtig, den Standort des Betrachters im Flucht- und Rettungsplan zu kennzeichnen.
Auf den Flucht- und Rettungsplänen sollten auch die Sammelstellen eingetragen sein. Außerdem sind Kennzeichnungen für die Standorte von Erste-Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen aufzunehmen.
Wird nur ein Teil des Gebäudegrundrisses auf den Plänen dargestellt, sollte eine Übersichtsskizze die Lage im Gesamtkomplex verdeutlichen.
Die Grundrisse, Sicherheitszeichen und Legenden müssen aus üblichem Sehabstand eindeutig erkennbar sein. So sollten die Grundrisse in einem Maßstab von 1 : 100 oder größer dargestellt werden. Empfehlenswert sind Zeichen- oder Schrifthöhen von mindestens 10 mm; das Zeichen für den Betrachterstandort sollte größer gewählt werden.
Bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung kann die Erkennbarkeit von Flucht- und Rettungsplänen z. B. durch Verwendung von lang nachleuchtenden Materialien erreicht werden.
An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass es wichtig ist, regelmäßig (mindestens 2 x im Jahr) Brandschutzübungen durchzuführen, um im Notfall eine so weit wie möglich routinemäßig ablaufende Evakuierung durchführen zu können.
Besonders ist das regelmäßige Üben in großen und unübersichtlichen Gebäudekomplexen notwendig sowie in Einrichtungen mit besonderen Personengruppen, z. B. Menschen mit Sehbehinderungen, Gehbehinderte oder geistig Behinderte.