Waschtische müssen unterfahrbar sein und den notwendigen Beinfreiraum von 67 cm Höhe in einer Tiefe von 30 cm und eine Höhe von 35 cm in einer Tiefe bis 55 cm in einer Breite von 90 cm aufweisen, Angaben zu den erforderlichen gestaffelten Höhen und Tiefen siehe Abbildung 3. Die Höhe der Vorderkante des Waschtisches darf 80 cm nicht übersteigen.
Über dem Waschtisch ist ein mindestens 100 cm hoher Spiegel anzuordnen, der die Einsicht sowohl aus der Sitz- als auch der Stehposition ermöglicht.
Einhand-Seifenspender, Papierhandtuchspender beziehungsweise Handtrockner und Abfallbehälter müssen im Bereich des Waschtisches angeordnet und aus sitzender Position erreichbar sein.