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Steigungsverhältnis

Skizze: Steigungsverhältnis von Treppen Bild vergrößern Bild vergrößern

Ausreichend bemessene Treppenstufen bilden eine wichtige Voraussetzung für die Gestaltung einer sicheren Treppe. Hierzu zählt zum einen die Einhaltung der Schrittmaßformel und zum anderen, den Treppenneigungswinkel so auszuwählen, dass die Treppe angenehm begangen werden kann.

Die Schrittmaßformel besagt, dass die Summe zweier Treppensteigungen und eines Treppenauftritts zwischen 59 und 65 cm liegen muss, und bildet die Grundlage für die Planung des Steigungsverhältnisses einer Treppe. Das Maß bezieht sich auf die Schrittlänge des Menschen und liegt mit 63 cm am günstigsten.

Treppen mit einem Neigungswinkel zwischen 28 und 30° werden als angenehm empfunden.

Als besonders sicher begehbar haben sich Treppen erwiesen, deren Stufen einen Auftritt von 29 cm und eine Steigung von 17 cm aufweisen. Dieses Verhältnis von Auftritt und Steigung erfordert außerdem den geringsten Kraftaufwand beim Treppensteigen.

In Versammlungsstätten, Verwaltungsgebäuden und Schulen sollen die Steigung von Treppen zwischen 15 und 17 cm und der Auftritt zwischen 29 und 31 cm liegen.

Innerhalb eines Gebäudes sollen alle Treppen gleiche Auftritte und Steigungen aufweisen.

Eine Treppe mit Unregelmäßigkeiten im Treppenverlauf kann nicht mit gleichmäßig großen Schritten begangen werden und kann dadurch zu Sturzunfällen führen. Daher dürfen die Istmaße für Steigung und Auftritt innerhalb eines fertigen Treppenlaufs nicht mehr als 0,5 cm von den Sollmaßen abweichen. Zusätzlich darf die Abweichung der Istmaße von benachbarten Stufen ebenfalls nicht mehr als 0,5 cm betragen.

Das Mindestmaß für den Treppenauftritt und das Höchstmaß für die Treppensteigung dürfen jedoch nicht unter- bzw. überschritten werden. Die Treppen sind deshalb so zu planen, dass die Werte in eingebautem Zustand eingehalten werden. Die oben genannten Toleranzen dürfen also nicht auf die Grenzmaße angerechnet werden.

Auf die Einhaltung der Toleranzmaße ist insbesondere an den Übergängen zu den angrenzenden Bauteilen, also am Treppenanfang und Treppenende, zu achten.

Oft werden hier unterschiedlich dicke Bodenbeläge eingeplant, die rechtzeitig aufeinander abzustimmen sind.